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Warum wird geprüft? | Fehler mit erheblichen Folgekosten bis hin zur Gefährdung von Leib und Leben lassen sich vermeiden, wenn neutrale und erfahrene Prüfingenieure in Bauvorhaben einbezogen werden. Mit dem Prüfen der statischen Unterlagen gewährleisten die Prüfingeniere aufgrund ihrer hohen fachlichen Kompetenz nach dem "Vier-Augen-Prinzip" einwandfreie Baukonstruktionen und Bauausführungen. | |
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Welche Bauvorhaben müssen geprüft werden? | Nach Landesbauordnung NRW (§ 68) müssen folgende Bauvorhaben von einem staatlich anerkannten Sachverständigen
geprüft werden: - Alle Wohngebäude mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten - Sämtliche Bauwerke im Geschäftshausbau, Verwaltungsbau, Industriebau, Anlagenbau und Brückenbau |
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Wie hoch sind die Kosten der Prüfung? | Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit erhalten für das Prüfen ein
Honorar in Abhängigkeit von den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone nach Maßgabe von Anlage 1 der
Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO).
Prüfaufträge, deren anrechenbaren Kosten 100.000 Euro übersteigen, werden der Bewertungsstelle der staatlich anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen (BVS) gemeldet, die die neutrale Ermittlung der Prüfgebühren übernimmt. |
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